Was bedeutet die Abkürzung?
a. l. i. c.

Bedeutung:
actio libera in causa

bedeutet: actio libera in causa, abgekürzt: a. l. i. c.

actio libera in causa (lat.: freie Handlung in der Ursache)

Anerkanntes Rechtsinstitut im Strafrecht. Der Täter führt dabei zunächst seine Schuldunfähigkeit herbei, um später in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat zu begehen, beispielsweise durch Sich-Betrinken.

Es wird zwischen der vorsätzlichen und der fahrlässigen actio libera in causa unterschieden. Bei der vorsätzlichen actio libera in causa entschließt sich der Täter, bewusst eine Tat zu begehen und betrinkt sich absichtlich, um sich durch den Alkoholkonsum in einen schuldunfähigen Zustand zu versetzen. Bei der fahrlässigen actio libera in causa hingegen betrinkt er sich, ohne vorher eine Tat geplant zu haben. Er hätte dies jedoch vorher ahnen und verhindern können, indem er sich nicht betrinkt.

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