Zweck des Insolvenzrechts ist eine gemeinschaftliche, gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, sofern dieser nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten vollständig zu erfüllen. Das Insolvenzverfahren dient dabei der Verwertung und Verteilung des Schuldnervermögens im Interesse der Gläubiger.