Arbeitsrecht

Eingruppierung

Die Eingruppierung nach Art der Tätigkeit

Das Entgelt eines Beschäftigten im Öffentlichen Dienst soll sich grundsätzlich nach der Art der Tätigkeit bestimmen. Zu diesem Zweck wird der Beschäftigte im Rahmen einer Eingruppierung aufgrund seiner (nicht nur vorübergehenden) Tätigkeit einer Entgeltgruppe zugeteilt (sog. Tarifautomatik). Innerhalb dieser Entgeltgruppe muss zusätzlich noch ermittelt werden, welcher Stufe er zugehörig ist.

 

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