Verkehrsrecht

Verbringungskosten

Ersatz von Verbringungskosten

Verbringungskosten sind Kosten, die immer dann entstehen, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug im Rahmen der Reparatur in einen Drittbetrieb, zum Beispiel eine Lackiererei oder einen Karosseriebetrieb, verbracht werden muss.

Es handelt sich somit um Transportkosten, die der Kfz-Werkstatt entstehen, um das Fahrzeug zur Ausführung der Reparaturarbeiten an einen anderen Ort zu transportieren.

Bei konkreter Abrechnung nach durchgeführter Reparatur sind diese Verbringungskosten vom eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer zu übernehmen, denn sie gehören zu den erforderlichen Kosten der Reparatur. wird nur fiktiv abgerechnet, stehen die Verbringungskosten dem Geschädigten ebenfalls zu, wenn sie bei einer konkreten Reparatur tatsächlich angefallen wären.

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