Arbeitsrecht

Abfindung versteuern

Sind Abfindungen steuerpflichtig?

Eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist grundsätzlich voll zu versteuern. Seit dem 1.1.2006 ist die begrenzte Steuerfreiheit für Abfindungen weggefallen. Abfindungen sind seitdem steuerpflichtig.

Unverändert besteht jedoch die Regelung des § 34 EStG. Danach können Abfindungen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 24 Nr. 1a EStG als Entschädigung tarifbegünstigt versteuert werden. Dies setzt voraus, dass die Abfindung als Einmalbetrag gezahlt wird und der Arbeitnehmer durch den Zufluss der Abfindung im Kalenderjahr höhere Einkünfte bezieht, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bezogen hätte (sog. Fünftelregelung).

Die Steuervorteile, die sich für den einzelnen Arbeitnehmer aus der Fünftelregelung ergeben können, hängen sehr stark von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Der Arbeitgeber ist daher bei der Vergleichsberechnung auf Angaben des Arbeitnehmers angewiesen. Gibt der Mitarbeiter die erforderlichen Erklärungen nicht ab (hierzu besteht keine Verpflichtung) und ist die Zusammenballung von Einkünften nicht bereits anhand der Arbeitgeberleistungen eindeutig feststellbar, muss die Abfindung im Zeitpunkt der Auszahlung zunächst voll versteuert werden. Die Steuerbegünstigung des § 34 EStG können dann erst im Rahmen der persönlichen Veranlagung zur Einkommensteuer gewährt werden.

Mehr zum Thema
Abfindung versteuern
3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Abfindung Fünftelregelung
Abfindung Fünftelregelung Abfindungen werden aufgrund der sog. Fünftelregelung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich begünstigt. Bei einer (...)
Abfindung
Abfindung Arbeitgeber, die sich von Arbeitnehmern ohne Kündigung trennen wollen, bieten ihren Arbeitnehmern in der Regel einen Aufhebungsvertrag, der die (...)
Abfindung
Abfindung Die Zahlung einer Abfindung kommt in der Regel dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Abfindung versteuern, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Abfindung versteuern