Abfindung
Arbeitgeber, die sich von Arbeitnehmern ohne Kündigung trennen wollen, bieten ihren Arbeitnehmern in der Regel einen Aufhebungsvertrag, der die Zahlung einer Abfindung regelt.
Eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Zahlung einer Abfindung wird häufig auch in einem gerichtlichen Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses geschlossen. In der Praxis einigt man sich oft auf Zahlung der sog. Regelabfindung. Diese beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Die Parteien sind jedoch frei, einen anderen höheren oder niedrigeren Abfindungsbetrag zu vereinbaren.
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Abwicklungsvertrag
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