Abwicklungsvertrag
Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag?
Der Abwicklungsvertrag ist grundsätzlich von einem Aufhebungsvertrag zu unterscheiden. Dem Abwicklungsvertrag geht immer eine einseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses voraus.
Der Vertrag dient dazu, Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, einvernehmlich zu regeln.
Der Abwicklungsvertrag muss nicht mit einer Kündigungsschutzklage gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz (KschG) angegriffen werden. Die Unwirksamkeit des Vertrags berührt jedoch auch nicht die vorausgegangene Kündigung. Diese muss gesondert mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden.