Arbeitsbescheinigung
Eine Arbeitsbescheinigung ist eine Urkunde, mit der alle Tatsachen bescheinigt werden, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine solche Arbeitsbescheinigung auszustellen. Er hat hierfür das Formular der Bundesagentur für Arbeit zu benutzen. Gemäß § 312 SGB III sind in der Bescheinigung insbesondere die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers, Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die der Arbeitnehmer erhalten oder zu beanspruchen hat, anzugeben.
Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Der Arbeitgeber kann diesbezüglich kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Händigt der Arbeitgeber die Bescheinigung bzw. das Formular nicht aus, so ist er dem Arbeitnehmer möglicherweise zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Mit dem Begriff Arbeitsbescheinigung sind weitere Artikel und Definitionen verknüpft.
Arbeitsbescheinigung Formular Bundesagentur für ArbeitWeitere Themen
-
Arbeitsvertrag Kündigung
Bei der Kündigung handelt es sich um die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, dass das dem Arbeitsvertrag zugrunde liegende Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Voraussetzung [...] -
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Eine ordentliche Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, die das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist beenden soll. Sie [...] -
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Die außerordentliche Kündigung führt zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Daher wird die außerordentliche Kündigung häufig auch als fristlose Kündigung [...] -
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Bei der Kündigung handelt es sich um die wichtigste Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die freie Kündbarkeit des Arbeisvertrages ist weitgehend durch den Gesetzgeber eingeschränkt [...]