Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Die außerordentliche Kündigung führt zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Daher wird die außerordentliche Kündigung häufig auch als fristlose Kündigung bezeichnet.
Gemäß § 626 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen Vorliegen, die dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als nicht mehr zumutbar erscheinen lassen. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist demnach ein wichtiger Grund. Nach allgemeiner Auffassung handelt es sich um objektiv vorliegende Tatsachen, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.
Die außerordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn die Kündigungserklärung innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes bzw. der für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen erfolgt.
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§ 626 BGB - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
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