Was bedeutet die Abkürzung?
BAT
Bedeutung:
Bundes-Angestelltentarifvertrag
Begriff aus dem Arbeitsrecht, bedeutet: Bundes-Angestelltentarifvertrag, abgekürzt: BAT
Der BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) war der Tarifvertrag für Angestellte im öffentlichen Dienst in Deutschland. Er wurde 1961 eingeführt und galt für Beschäftigte bei Bund, Ländern und Kommunen.
2005 wurde der BAT für Bund und Kommunen durch den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) und 2006 für die Länder durch den TV-L (Tarifvertrag der Länder) ersetzt.
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