Vorsatz
Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat. Es wird unterschieden zwischen den verschiedenen Formen des Vorsatzes: Dolus directus 1. Grades, Dolus directus 2. Grades sowie dolus eventualis (Eventualvorsatz).
Abzugrenzen ist die vorsätzliche Begehung einer Tat von der Fahrlässigkeit, bzw. der fahrlässigen Begehung einer Tat.