Arbeitsrecht

Zusatzurlaub

Der sog. Zusatzurlaub ist in § 27 TVöD/TV-L geregelt. Es handelt sich um zusätzlichen Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer soll eine zusätzliche bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht für besondere Belastungen durch Wechselschicht oder Schichtarbeit gewährt werden. Der Zusatzurlaub tritt gem. § 26 TVöD/TV-L zum Erholungsurlaub hinzu.

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Erholungsurlaub Unter Erholungsurlaub versteht man den gesetzlich geregelten Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers von der ihm obliegenden Arbeitspflicht, der die (...)
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Urlaubsanspruch Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage, (...)

Rechtsquellen zum Thema Zusatzurlaub 2 weitere Treffer im Gesetz

§ 1 BUrlG Urlaubsanspruch
§ 3 BUrlG Dauer des Urlaubs
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