Arbeitsrecht

Urlaubsanspruch

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage, hierzu zählen alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind.

Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Gemäß § 2 BUrlG haben auch die zu Ihrer Berufsausbildung beschäftigten Personen (Auszubildende) einen Anspruch auf Urlaub, außerdem alle Personen, die aufgrund einer gewissen wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.

Sofern das Arbeitsverhältnis neu begründet wurde, ensteht der Urlaubsanspruch gemäß § 4 BUrlB erst nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses zu laufen. Der Anspruch auf Urlaub beginnt im Sinne des BUrlG dann mit jedem neuen Kalenderjahr, das bedeutet, der Arbeitnehmer hat zu Beginn des Jahres Anspruch auf den gesamten Urlaub, sofern er sich nicht mehr in der oben genannten Wartezeit befindet.

Das Bundesurlaubsgesetz enthält nur Regelungen zur gesetzlichen Mindesturlaubsdauer. Dem Arbeitgeber steht es frei, seinen Arbeitnehmern weitere Urlaubstage zu gewähren. Auch Tarifverträge können günstigere Urlaubsregelungen enthalten.

Bestimmten Personengruppen wird aufgrund Ihrer Schutzbedürftigkeit ein erweiterter Urlaubsanspruch zuerkannt. Hierzu gehören Jugendliche, deren Urlaub im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt ist, sowie Schwerbehinderte mit weitergehenden Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB IX, Schwerbehindertengesetz und Schwerbehinderung Urlaub).

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist von dem sog. Sonderurlaub abzugrenzen.

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§ 1 BUrlG Urlaubsanspruch
§ 2 BUrlG Geltungsbereich
§ 3 BUrlG Dauer des Urlaubs
§ 4 BUrlG Wartezeit
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