Arbeitgeber Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 134 User Online

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ARBEITSRECHT

Arbeitgeber

Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende Vergütung schuldet.

Arbeitgeber können natürliche und juristische Personen, aber auch Personenhandelsgesellschaften sein. Andere Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit scheiden dagegen als Arbeitgeber aus.


Schlagwörter

Arbeitnehmer   Arbeitsvertrag   Dienstverhältnis   natürliche Person   juristische Person  


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