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ARBEITSRECHT
Kündigungserklärung
Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck bringen muss, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewollt ist. Das Wort Kündigung muss in der Kündigungserklärung nicht zwingend verwendet werden.
Aus der Erklärung muss erkennbar sein, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Es handelt sich hierbei um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung. Erfolgt eine Kündigung nicht schriftlich, ist sie unwirksam.
Die Angabe von Kündigungsgründen ist für die Wirksamkeit einer Kündigung grundsätzlich nicht erforderlich. In besonderen gesetzlichen Vorschriften oder in einem Tarifvertrag kann jedoch bestimmt sein, dass bei einer Kündigung ausnahmsweise der Kündigungsgrund angegeben werden muss.
Die Kündigung kann durch den Arbeitgeber oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Ist die Kündigungserklärung von einem Vertreter unterzeichnet, muss hierauf hingewiesen werden. Darüber hinaus muss der Erklärung eine Originalvollmacht des Arbeitgebers beigefügt sein.
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