Abfindung Fünftelregelung

Abfindung und Steuern

Abfindungen werden aufgrund der sog. Fünftelregelung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich begünstigt.

Bei einer Abfindung handelt es sich es sich um Einkünfte, die über mehrere Jahre erwirtschaftet wurden aber nur einmal ein einem Jahr besteuert werden.

Durch die sog. Steuerprogression käme es ohne die Fünftelregelung zu einer unangemessen hohen Steuerbelastung. Durch die Regelung des § 34 EStG soll ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden.

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