Grundkündigungsfrist

Welche Kündigungsfrist gilt?

Die sog. Grundkündigungsfrist ist in § 622 Abs. 1 BGB geregelt. Danach beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist vier Wochen mit Kündigungsterminen zum 15. Tag oder zum Ende eines Kalendermonats.

Bei Arbeitgebern mit in der Regel weniger als 20 Arbeitnehmern kann abweichend von der gesetzlichen Regelung eine Kündigungsfrist von vier Wochen ohne festen Kündigungstermin vereinbart werden.

Die Grundkündigungsfrist gilt für eine Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Für eine arbeitgeberseitige Kündigung gelten unter Umständen verlängerte Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB. Diese bestimmen sich nach der Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers.

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Grundkündigungsfrist, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch