Grundkündigungsfrist
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die sog. Grundkündigungsfrist ist in § 622 Abs. 1 BGB geregelt. Danach beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist vier Wochen mit Kündigungsterminen zum 15. Tag oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei Arbeitgebern mit in der Regel weniger als 20 Arbeitnehmern kann abweichend von der gesetzlichen Regelung eine Kündigungsfrist von vier Wochen ohne festen Kündigungstermin vereinbart werden.
Die Grundkündigungsfrist gilt für eine Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Für eine arbeitgeberseitige Kündigung gelten unter Umständen Verlängerte Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB. Diese bestimmen sich nach der Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers.
Mit dem Begriff Grundkündigungsfrist sind weitere Artikel und Definitionen verknüpft.
Kündigungsfrist KündigungsterminWeitere Themen
-
Verlängerte Kündigungsfristen
Die verlängerten Kündigungsfristen sind in § 622 Abs. 2 BGB geregelt. Sind sind, soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist, nur vom Arbeitgeber einzuhalten und gelten gegenüber längere [...] -
Arbeitsvertrag Kündigung
Bei der Kündigung handelt es sich um die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, dass das dem Arbeitsvertrag zugrunde liegende Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Voraussetzung [...] -
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Bei der Kündigung handelt es sich um die wichtigste Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die freie Kündbarkeit des Arbeisvertrages ist weitgehend durch den Gesetzgeber eingeschränkt [...] -
Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, durch die wechselseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien konkretisiert werden. Es [...] -
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur Gewährung des vereinbarten Arbeitsentgelts [...] -
Arbeitgeber
Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende Vergütung schuldet. Arbeitgeber können natürliche und [...] -
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet ist. § 1 Abs. 1 der Lonsteuerdurchführungsverordnung [...]
Gesetze und Verordnungen
-
§ 622 BGB - Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für [...]