Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Bei der Kündigung handelt es sich um die wichtigste Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die freie Kündbarkeit des Arbeisvertrages ist weitgehend durch den Gesetzgeber eingeschränkt worden.
Die Kündigung stellt eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Durch Zugang und Ablauf einer evt. bestehenden Kündigungsfrist wird das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend beendet. Hauptformen der Kündigung sind die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Bei der sog. Änderungskündigung handelt es sich um eine besondere Form der Kündigung.