Kündigung des Arbeitsverhältnisses Definition

Samstag, 11. Februar 2012 | 75 User Online

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ARBEITSRECHT

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Kündigung handelt es sich um die wichtigste Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die freie Kündbarkeit des Arbeisvertrages ist weitgehend durch den Gesetzgeber eingeschränkt worden.

Die Kündigung stellt eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Durch Zugang und Ablauf einer evt. bestehenden Kündigungsfrist wird das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend beendet. Hauptformen der Kündigung sind die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Bei der sog. Änderungskündigung handelt es sich um eine besondere Form der Kündigung.


Schlagwörter

Kündigung   Arbeitsverhältnis   Arbeitsvertrag   ordentliche Kündigung   außerordentliche Kündigung   Änderungskündigung   Abfindung bei Kündigung  


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    Eine ordentliche Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, die das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der (...)
  2. Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    Die außerordentliche Kündigung führt zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Daher wird die (...)
  3. Kündigungsschutzklage
    Als Kündigungsschutzklage wird eine Klage bezeichnet, mit der die Wirkung einer Kündigungserklärung auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses (...)
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