Rechtswörterbuch.de ist deine Online-Ressource fürs Recht. Hier gibt es über tausend Rechtsbegriffe
mit Erläuterungen und nützliche Ratgeber für rechtliche Themen im Alltag.
TarifvertragEin Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeberverband oder Arbeitgebern und einer...
Zurückbehaltungsrecht des ArbeitnehmersDie allgemeinen Regelungen über das Zurückbehaltungsrecht gemäß der §§ 273, 320 BGB sind nach allgemeiner Auffassung...
AufhebungsvertragDurch einen Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich...
ArbeitszeugnisDas Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über Dauer, Inhalt und den Verlauf des...
BetriebsratDer Betriebsrat ist eine gewählte betriebliche Interessenvertretung, die von den Arbeitnehmern eines Betriebs...
Wörterbuch
Erbrecht
Amtliche VerwahrungGemäß § 2248 BGB hat der Erblasser die Möglichkeit, ein eigenhändiges Testament in amtliche...
Annahme der ErbschaftDie Annahme der Erbschaft kann ausdrücklich oder konkludent erklärt werden. Die Annahmeerklärung ist...
ErbscheinDer Erbschein ist gemäß § 2353 BGB ein Zeugnis des Nachlassgerichts über das Erbrecht des Erben. Der Erbschein dient...
Erbschaft, AnnahmeDer Anfall der Erbschaft ist in § 1942 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Er ist insofern...
Erbfolge, gesetzlicheDie gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn nach dem Tod eines Menschen kein Testament oder Erbvertrag gefunden wird, der...
Als Streik wird die von von mehreren Arbeitnehmern planmäßig [...]
Wobei können wir dir helfen?
Die Inhalte dieser Seite wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt.
Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen
übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche
Beratung für den konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in deiner Nähe.