Das Arbeitsrecht umfasst die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Diese Arbeit wird vom Arbeitnehmer erbracht. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung, der Arbeitgeber schuldet die hierfür vereinbarte vertragliche Vergütung.